Casino mit deutscher Lizenz 2026: was die Erlaubnis bedeutet
| Vorgabe | Inhalt | Fundstelle | Woran erkennbar |
|---|---|---|---|
| Einzelerlaubnis je Spiel | jedes Automatenspiel wird gesondert erlaubt | § 22a Abs. 1 | überschaubare Spielauswahl |
| Zufall und Transparenz | Gewinnaussichten zufällig, Spielregeln und Gewinnplan zugänglich | § 22a Abs. 3 | Regeln und Gewinnplan im Spiel aufrufbar |
| Angaben am Einsatzort | Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und mittlere Auszahlungsquote je Euro | § 22a Abs. 3 | Einblendung am Einsatzfeld |
| Startet nur auf Erklärung | kein selbsttätiger Spielablauf, kein Autoplay | § 22a Abs. 4 | keine Automatik-Schaltfläche |
| Mindestdauer | im Mittel wenigstens fünf Sekunden je Spiel | § 22a Abs. 6 | kein Schnelldurchlauf |
| Einsatzgrenze | höchstens ein Euro je Spiel | § 22a Abs. 7 | Einsatzfeld endet bei 1 € |
| Jackpotverbot | kein Ansparen von Einsätzen oder Gewinnen für späteres Spiel | § 22a Abs. 8 | keine wachsenden Jackpotanzeigen |
| Pause nach dem Hinweis | Fortsetzung erst fünf Minuten nach der Bestätigung | § 22a Abs. 9 | Wartefenster nach dem Warnhinweis |
| Nur ein Spiel gleichzeitig | Parallelspiel technisch ausgeschlossen | § 22a Abs. 10 | kein zweites Spiel im selben Konto |
| Monatslimit | in der Regel bis 1.000 € je Monat, anbieterübergreifend | § 6c | Hinweis spätestens bei der Einzahlung |
Kurz gesagt: Eine „deutsche Lizenz“ ist im Rechtssinn eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, erteilt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Ob ein Unternehmen sie besitzt, ist keine Frage der Einschätzung: Die Behörde veröffentlicht ein Verzeichnis, und wer dort fehlt, hat sie nicht. Am 02.10.2026 führte dieses Verzeichnis 167 Einträge, davon 36 mit der Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.
Was eine deutsche Lizenz rechtlich genau ist
Der Begriff Lizenz ist Umgangssprache. Das Gesetz spricht von einer Erlaubnis, und das ist mehr als eine Wortklauberei: Eine Erlaubnis wird für ein bestimmtes Unternehmen, für eine bestimmte Glücksspielart und für ein bestimmtes Vertriebsgebiet erteilt. Sie ist damit kein Gütesiegel, das man erwirbt und irgendwo aufhängt, sondern ein Verwaltungsakt mit Adressat und Reichweite.
Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er hat virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in Deutschland überhaupt erst erlaubnisfähig gemacht, sie dafür aber an einen engen Katalog von Pflichten gebunden. Zuständig für Erteilung und Aufsicht ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale.
Wichtig für die eigene Prüfung ist die Zergliederung nach Glücksspielart. Ein Unternehmen kann für Sportwetten erlaubt sein und für virtuelle Automatenspiele nicht. Wer also hört, ein Anbieter sei „in Deutschland lizenziert“, hat damit noch nicht erfahren, ob das für das Angebot gilt, das ihn interessiert. Die Antwort steht im Verzeichnis neben dem Firmennamen, und zwar als Überschrift über der jeweiligen Adresse.
Noch eine Stufe tiefer geht § 22a Abs. 1: Auch jedes einzelne virtuelle Automatenspiel braucht eine gesonderte Erlaubnis, und wesentliche Änderungen daran brauchen erneut eine. Ein Spiel ohne diese Erlaubnis gilt als unerlaubtes Glücksspiel, selbst wenn das Unternehmen dahinter im Verzeichnis steht. Das erklärt nebenbei, warum erlaubte Angebote mit einer deutlich kleineren Spielauswahl arbeiten als Seiten ohne deutsche Erlaubnis.
Aus diesen drei Ebenen – Unternehmen, Glücksspielart, Einzelspiel – ergibt sich die ganze Prüfsystematik dieser Seite. Was dabei auf welcher Ebene zu klären ist, zeigt der Ablauf unter Lizenz selbst prüfen.
Das Verzeichnis der Behörde ist der einzige belastbare Nachweis
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 ein Verzeichnis aller erlaubten Anbieter und Vermittler. Umgangssprachlich heißt es Whitelist. Es ist die einzige Quelle, aus der sich eine deutsche Erlaubnis ableiten lässt, und sie steht jedem offen, ohne Anmeldung und ohne Gebühr.
Am 02.10.2026 – das war der Stand, der zum Redaktionsschluss dieser Seite ausgewiesen wurde – enthielt das Verzeichnis 167 Einträge. Weil ein Unternehmen für mehrere Glücksspielarten geführt werden kann, ist die Summe der Arten größer als die Zahl der Einträge. Für virtuelle Automatenspiele waren 36 Unternehmen eingetragen, für Online-Poker und für Online-Casinospiele jeweils fünf, für Sportwetten 27.
Eine Zahl daraus lohnt besondere Beachtung: Von den 173 Internetadressen, die in diesem Verzeichnis genannt werden, endeten 172 auf .de. Nur eine einzige trug eine andere Endung. Das ist keine Rechtsregel, sondern eine Beobachtung – aber eine sehr nützliche: Wer auf einer Seite mit exotischer Domainendung spielt, befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit außerhalb des erlaubten Markts, noch bevor er irgendetwas nachgeschlagen hat.
Der wichtigste Bedienhinweis zum Verzeichnis ist zugleich der häufigste Fehler: Gesucht wird nach dem Firmennamen aus dem Impressum, nicht nach dem Markennamen der Website. Marken und Gesellschaften tragen in diesem Markt regelmäßig verschiedene Namen, und manche Gesellschaft ist nach einer Umfirmierung im Verzeichnis mit dem Zusatz des früheren Namens geführt. Wie das Verzeichnis aufgebaut ist und welche Felder je Eintrag stehen, steht ausführlich unter Die GGL-Whitelist.
Was im erlaubten Markt technisch anders läuft
Die deutsche Erlaubnis ist vor allem eine Sammlung technischer Auflagen. Sie sind in § 22a GlüStV 2021 zusammengefasst und greifen so weit in den Spielablauf ein, dass man sie an der Oberfläche sieht, ohne ein Konto zu eröffnen. Genau das macht sie zum Prüfwerkzeug.
Der Einsatz je Spiel ist nach Absatz 7 auf einen Euro begrenzt; die Behörde darf diesen Wert verändern. Die Dauer eines Spiels muss nach Absatz 6 im Mittel wenigstens fünf Sekunden betragen, und das Spiel endet mit der Anzeige des Ergebnisses. Der Start setzt nach Absatz 4 eine ausdrückliche Erklärung voraus, die erst nach dem Ende des vorherigen Spiels abgegeben werden kann; Programme, die Spiele selbsttätig anstoßen, sind unzulässig.
Absatz 8 verbietet das Ansparen von Einsätzen oder Gewinnen für künftige Spiele. Ein Gewinn hat ein Vielfaches des Einsatzes zu sein, dessen Höhe schon vor Spielbeginn offenliegt – damit sind progressive Jackpots im erlaubten Markt ausgeschlossen. Absatz 10 verlangt, dass gleichzeitiges Spielen mehrerer virtueller Automatenspiele technisch ausgeschlossen wird und nicht einmal mehrere Spiele parallel angezeigt werden.
Absatz 3 betrifft die Information: Gewinnaussichten müssen zufällig sein und für alle gleich, Spielregeln und Gewinnplan müssen zugänglich und verständlich sein, und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns sowie die mittlere Auszahlungsquote je eingesetztem Euro müssen dort angezeigt werden, wo der Einsatz getätigt wird. Absatz 9 schreibt vor, dass es nach der Bestätigung eines Warnhinweises fünf Minuten dauert, bis weitergespielt werden kann.
Nimmt man diese Vorgaben zusammen, ergibt sich ein Spielerlebnis, das sich spürbar von Angeboten ohne deutsche Erlaubnis unterscheidet – langsamer, mit kleineren Einsätzen und ohne die vertrauten Jackpotleisten. Was daraus für die Praxis folgt, steht unter Virtuelle Automatenspiele.
Das Monatslimit nach § 6c und wer es durchsetzen muss
Die bekannteste Vorschrift des deutschen Rahmens steht nicht in § 22a, sondern in § 6c: Für Einzahlungen gilt ein anbieterübergreifendes Limit, das im Regelfall 1.000 Euro im Monat nicht übersteigt. Anbieterübergreifend heißt, dass die Summe über alle erlaubten Anbieter hinweg gilt, nicht je Konto. Ein zweites Konto bei einem anderen erlaubten Anbieter verdoppelt den Betrag also nicht.
Im Einzelfall ist ein anderer Betrag möglich. Voraussetzung ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; der Regelwert von 1.000 Euro ist damit nicht die Obergrenze des Gesetzes, sondern der Ausgangspunkt für den Normalfall. Eine Senkung nach unten ist dagegen jederzeit und ohne Prüfung möglich.
Dass diese Pflicht keine Formalie ist, hat ein Memminger Zivilurteil vom 3. Juli 2025 zum Aktenzeichen 34 O 1733/24 gezeigt: Setzt ein Anbieter das anbieterübergreifende Monatslimit nicht um und erleidet der Spieler dadurch übermäßige Verluste, schuldet er Schadensersatz. Bestandskräftig ist die Entscheidung nicht, sie wurde angefochten und liegt beim Oberlandesgericht München.
Für die Bewertung einer Erlaubnis ist dieses Urteil aus einem Grund interessant, der oft untergeht: Hier haftete kein Anbieter ohne Erlaubnis, sondern einer mit Erlaubnis, der eine Schutzvorschrift nicht umgesetzt hatte. Eine Erlaubnis ist also kein Freibrief, sondern ein Pflichtenheft – und die Einhaltung dieser Pflichten lässt sich im Inland einklagen.
LUGAS: was die zentrale Datei leistet und was nicht
Damit ein Limit über mehrere Anbieter hinweg funktionieren kann, braucht es eine Stelle, die mitzählt. Diese Stelle heißt LUGAS, das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Den Betrieb verantwortet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder; umgesetzt wird die Technik von Dataport.
LUGAS besteht aus drei Bestandteilen. Die Limitdatei führt die Einzahlungssummen über alle erlaubten Anbieter zusammen. Die Aktivitätsdatei hält fest, ob ein Spieler gerade in einer Sitzung ist, und verhindert so, dass parallel bei mehreren Anbietern gespielt wird. Der Safe-Server verwahrt die Daten getrennt davon.
Für das Jahr 2025 nannte dieses System eine Zahl von über 60 lizenzierten Anbietern sowie etwa fünf Millionen eingetragenen Spielkonten. Im Juli 2026 gab es eine etwa zehnstündige Störung: Neuanmeldungen und Einzahlungen waren in dieser Zeit nicht möglich, bestehende Guthaben blieben bespielbar. Das zeigt zugleich die Kehrseite einer zentralen Infrastruktur – sie ist eine Abhängigkeit, und ihr Ausfall ist im erlaubten Markt unmittelbar sichtbar.
Häufig verwechselt wird LUGAS mit OASIS. Das sind zwei verschiedene Systeme mit verschiedenen Trägern. OASIS ist die Sperrdatei und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt; eine Sperre dort endet nicht von selbst, sie läuft mindestens drei Monate und wird nur auf Antrag aufgehoben. Das eine summiert, das andere sperrt. Beide Systeme sind nur an erlaubte Anbieter angeschlossen – ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist an keines von beiden angebunden.
Die Prüfung in zwei Minuten, Schritt für Schritt
Die gute Nachricht an diesem Thema ist, dass die entscheidende Frage ohne Fachwissen beantwortet werden kann. Vier Schritte genügen, und keiner davon verlangt ein Konto.
- Erster Schritt: Impressum öffnen. Dort steht der Firmenname. Nicht der Markenname, nicht der Domainname – die Gesellschaft, die hinter dem Angebot steht, mit Rechtsform und Sitz.
- Zweiter Schritt: diesen Firmennamen notieren. Bei fremdsprachigen Rechtsformzusätzen reicht der Kern des Namens; das Suchfeld des Verzeichnisses findet auch Teiltreffer.
- Dritter Schritt: das Verzeichnis der Behörde durchsuchen. Zu finden ist es auf gluecksspiel-behoerde.de unter den Seiten für Spielende; das Datum der letzten Aktualisierung steht am Kopf.
- Vierter Schritt: die Glücksspielart abgleichen. Ein Treffer allein genügt nicht. Über der Adresse des Unternehmens steht, für welche Art die Erlaubnis gilt. Für Online-Automatenspiele muss dort „Virtuelle Automatenspiele“ stehen.
Bleibt das Suchfeld leer, ist die Frage beantwortet, und zwar negativ. Ein Angebot, dessen Betreibergesellschaft nicht im Verzeichnis steht, hat keine deutsche Erlaubnis – unabhängig davon, was im Fußbereich der Website behauptet wird, welche Siegel dort abgebildet sind und welche Aufsichtsbehörde eines anderen Staates genannt wird.
Ein zweiter, noch schnellerer Weg führt über die Spieloberfläche selbst. Lässt sich in einem Automatenspiel ein Einsatz über einem Euro auswählen, findet sich eine Autoplay-Schaltfläche oder läuft eine wachsende Jackpotanzeige, dann gilt § 22a für dieses Angebot nicht. Das ist kein Indiz, sondern ein Ausschluss, und er dauert zwanzig Sekunden. Die ausführliche Fassung mit sämtlichen Prüfpunkten findet sich auf der Seite zur Selbstprüfung.
Malta, Curaçao, Anjouan: was solche Lizenzen aussagen
Im Fußbereich von Casinoseiten ohne deutsche Erlaubnis findet sich fast immer der Hinweis auf eine ausländische Aufsicht. Diese Lizenzen sind in ihren Herkunftsländern meist echt und bedeuten dort auch etwas: Sie stehen für ein Zulassungsverfahren, für Berichtspflichten und, je nach Staat, für eine Beschwerdestelle. Zur Frage, ob ein Angebot hierzulande zulässig ist, tragen sie nichts bei.
Der Grund ist schlicht: Die Erlaubnispflicht folgt aus deutschem Recht und knüpft daran an, wo das Angebot bereitgestellt wird. Eine Konzession aus einem anderen Staat kann diese Erlaubnis nicht ersetzen, weil sie von einer Behörde stammt, die über den deutschen Markt nicht entscheidet. Das häufig angeführte Argument der europäischen Dienstleistungsfreiheit ist auf diesem Feld vor den Gerichten hierzulande gescheitert.
Die Aufsichtsqualität unterscheidet sich zwischen diesen Jurisdiktionen erheblich, und das ist für die praktische Lage durchaus relevant. Wo es ein öffentliches Register gibt, lässt sich eine angegebene Lizenznummer nachschlagen; wo es keines gibt, bleibt die Angabe eine Behauptung. Wer das einmal durchprobiert, stellt mit einiger Regelmäßigkeit fest, dass die Nummer zu einer anderen Gesellschaft gehört oder nicht mehr gültig ist.
Formulierungen wie „EU-reguliert“, „nach europäischen Standards geprüft“ oder „international lizenziert“ sind keine Rechtsbegriffe. Sie klingen nach Aufsicht und sind es nicht. Welche Angaben dagegen überprüfbar sind, ist unter Sichere Online Casinos zusammengestellt.
Welche Folgen eine fehlende Erlaubnis für Spieler hat
Die unangenehme Seite zuerst: Wer sich am unerlaubten Glücksspiel beteiligt, macht sich nach § 285 StGB strafbar. Dass Ermittlungen in der Praxis fast nur Betreiber, Vermittler und Zahlungsdienstleister treffen, beschreibt die Durchsetzung – es ändert die Rechtslage nicht und ist keine Erlaubnis.
Die zweite Seite wirkt zunächst widersprüchlich und folgt derselben Logik: Weil ein Vertrag über eine verbotene Leistung nichtig sein kann, haben Zivilgerichte Spielern wiederholt die Verluste zugesprochen, die sie bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis erlitten hatten. Diese Rechtsprechung ist nicht einheitlich – Gerichte bewerten unterschiedlich, welche Rolle die Kenntnis des Spielers spielt –, und einzelne Fragen liegen beim Bundesgerichtshof.
Praktisch spürbar wird die fehlende Erlaubnis meist aber viel früher, nämlich beim Geld. Zahlungsdienstleister dürfen an unerlaubtem Glücksspiel nicht mitwirken. Daraus folgen abgelehnte Kartenzahlungen, zurückgewiesene Überweisungen und das Fehlen der verbreiteten Zahlungsdienste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis. Wer dort Guthaben liegen hat, merkt es erst, wenn er es herausholen will.
Und es fehlt der Rechtsweg im Inland. Bei einem erlaubten Anbieter gibt es eine ladungsfähige Anschrift, eine deutsche Aufsicht, die Hinweise annimmt und Maßnahmen ergreifen kann, und ein zuständiges Gericht. Außerhalb gibt es Allgemeine Bedingungen, einen Chat-Support und eine Behörde in einem anderen Staat, deren Verfahren in einer anderen Sprache läuft. Die Übersicht dazu steht unter Legale Online Casinos in Deutschland.
Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren zulässig und kann süchtig machen. Beraten wird ohne Kosten und ohne Namensnennung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; die Nummer ist 0800 1 37 27 00.
Vier Irrtümer, die die Prüfung unnötig schwer machen
„Wenn Werbung dafür läuft, ist es erlaubt.“ Für nicht erlaubte Angebote darf nach dem Staatsvertrag überhaupt nicht geworben werden, und die Aufsicht geht dagegen vor. Das heißt nicht, dass solche Anzeigen nicht vorkommen. Werbenetzwerke, Plattformen und Partnerprogramme prüfen die deutsche Erlaubnislage nicht, und eine Untersagung wirkt erst, wenn sie ergangen und durchgesetzt ist. Aus einer Anzeige lässt sich daher nichts ableiten.
„Die Seite ist auf Deutsch und nennt Euro, also ist sie für Deutschland zugelassen.“ Sprache, Währung und Zahlungswege sind Produktentscheidungen eines Unternehmens, keine behördlichen Merkmale. Es gibt weder eine Pflicht, Angebote ohne Erlaubnis sprachlich zu kennzeichnen, noch eine technische Hürde, die das verhindern würde.
„Der Anbieter zahlt in Deutschland Steuern, also hat er eine Erlaubnis.“ Besteuerung und Erlaubnis sind zwei getrennte Vorgänge mit eigenen Regeln und eigenen Zuständigkeiten. Aus einer Steuerpflicht folgt keine Erlaubnis, und eine Erlaubnis lässt sich nicht aus Angaben zur Steuer herleiten.
„Eine Nummer im Fußbereich ist ein Nachweis.“ Eine Nummer ist ein Nachweis genau dann, wenn sich das Register öffnen lässt, in dem sie geführt wird, und dort derselbe Firmenname auftaucht wie im Impressum. Bei einer deutschen Erlaubnis ist dieses Register das Verzeichnis der Behörde. Fehlt dort der Name, ist keine weitere Interpretation nötig.
Was all diese Irrtümer verbindet: Sie ersetzen eine nachprüfbare Quelle durch ein Indiz. Der Weg heraus ist in allen vier Fällen derselbe und dauert zwei Minuten.
Was sich am Rahmen noch ändern kann
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 durchläuft seine erste gesetzlich vorgesehene Evaluierung. Debattiert werden dabei unter anderem das Monatslimit, die Einsatzgrenze und die Mindestspieldauer – also genau jene Werte, an denen sich der erlaubte Markt von Angeboten ohne Erlaubnis unterscheidet. Wie diese Überprüfung ausgeht, ist offen, und seriös lässt sich dazu nichts vorhersagen.
Für die eigene Prüfung folgt daraus eine praktische Konsequenz: Jede Aussage über eine Erlaubnis hat ein Datum. Ein Unternehmen kann eine Erlaubnis erhalten, zurückgeben oder verlieren, und das Verzeichnis wird laufend fortgeschrieben. Eine Angabe von vor einem Jahr ist deshalb kein Nachweis für heute, auch nicht auf dieser Seite. Alle Zahlen hier beziehen sich auf den Stand 02.10.2026, abgerufen am 27.10.2026.
Daraus ergibt sich die vielleicht nützlichste Gewohnheit zu diesem Thema: nicht fremde Listen lesen, sondern einmal selbst nachsehen. Die Prüfung dauert kürzer als das Lesen eines Testberichts, sie ist gebührenfrei, und anders als jede Rangliste liefert sie ein Ergebnis, das von Zahlungsflüssen zwischen Anbietern und Webseiten unberührt bleibt.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Behörde. Die Darstellung der Rechtslage ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer eine Rückforderung erwägt oder ein konkretes Problem mit einem Anbieter hat, ist bei einer Verbraucherzentrale oder einer auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei richtig.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich ein Casino mit deutscher Lizenz?
Daran, dass die Betreibergesellschaft im Verzeichnis der erlaubten Anbieter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht und dort die Glücksspielart Virtuelle Automatenspiele ausgewiesen ist. Alles andere – Siegel, Werbetexte, Hinweise auf ausländische Aufsicht – ist kein Nachweis.
Wie viele Anbieter dürfen virtuelle Automatenspiele anbieten?
Zum Stand 02.10.2026 waren 36 Unternehmen für virtuelle Automatenspiele eingetragen. Das Verzeichnis insgesamt führte 167 Einträge über alle Glücksspielarten hinweg.
Warum finde ich den Markennamen nicht im Verzeichnis?
Weil dort Gesellschaften geführt werden, nicht Marken. Der richtige Suchbegriff steht im Impressum der Website und lautet meist anders als der Name, der oben auf der Seite steht.
Wie hoch darf der Einsatz je Spiel sein?
Nach § 22a Abs. 7 GlüStV 2021 höchstens ein Euro je Spiel; die Behörde kann diesen Wert verändern. Lässt sich mehr einstellen, unterliegt das Angebot nicht dieser Vorschrift.
Gilt das Monatslimit je Anbieter oder insgesamt?
Insgesamt. Das Limit nach § 6c wirkt anbieterübergreifend, im Regelfall bis 1.000 Euro im Monat. Ein weiteres Konto bei einem anderen erlaubten Anbieter erhöht die Summe nicht.
Ist LUGAS dasselbe wie OASIS?
Nein. Das eine System bündelt Limits und laufende Sitzungen und wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt. Das andere ist die Sperrdatei beim Regierungspräsidium Darmstadt; ein Eintrag dort dauert wenigstens ein Vierteljahr und endet nur auf Antrag.
Reicht eine Lizenz aus Malta oder Curaçao für Deutschland?
Nein. Solche Lizenzen betreffen die Aufsicht im jeweiligen Herkunftsstaat. Die Erlaubnispflicht für ein Angebot in Deutschland folgt aus deutschem Recht und wird dadurch nicht ersetzt.
Warum gibt es bei erlaubten Anbietern weniger Spiele?
Weil nach § 22a Abs. 1 jedes einzelne virtuelle Automatenspiel gesondert erlaubt werden muss. Die kleinere Auswahl ist eine Folge des Verfahrens, nicht ein Mangel des Anbieters.
Mache ich mich strafbar, wenn ich ohne deutsche Erlaubnis spiele?
Die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit Strafe bedroht. Dass Einzelpersonen selten belangt werden, liegt am Zuschnitt der Verfolgung auf Betreiber, Vermittler und Zahlungsdienstleister – eine Erlaubnis ist das nicht.
Wie oft wird das Verzeichnis aktualisiert?
Laufend. Oben auf der Seite steht das Datum des letzten Stands; zum Redaktionsschluss dieser Seite war es der 02.10.2026. Deshalb hat jede Aussage über eine Erlaubnis ein Prüfdatum.
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Zuletzt geprüft am 2026-10-27 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen